Die Reform der Grundsteuer nach dem Bundesmodell hat für viele Eigentümer, insbesondere in Städten wie Lübeck, zu erheblichen Veränderungen geführt. Ein Beispiel verdeutlicht dies:
📊 Beispielrechnung: Grundsteuersteigerung in Lübeck
Alter Steuermessbetrag: 56,23 €
Neuer Steuermessbetrag: 67,74 €
Alter Hebesatz: 500 %
Neuer Hebesatz: 575 %
Berechnung der Grundsteuer:
Alt: 56,23 € × 500 % = 281,15 €
Neu: 67,74 € × 575 % = 389,01 €
Prozentuale Steigerung: ((389,01 € – 281,15 €) / 281,15 €) × 100 ≈ 38,3 %
Diese erhebliche Steigerung kann besonders dann als ungerecht empfunden werden, wenn ein Grundstück trotz dörflicher Lage einem hochpreisigen Stadtteil wie St. Jürgen zugeordnet wird.
🧾 Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid: Was nun?
Wenn bereits Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamts eingelegt wurde, stehen folgende Handlungsoptionen zur Verfügung:
Antrag auf Verfahrensruhe: Sie können beim Finanzamt beantragen, das Verfahren ruhen zu lassen, bis höchstrichterliche Entscheidungen (z. B. des Bundesfinanzhofs oder Bundesverfassungsgerichts) zur Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells vorliegen. Dies wird von Verbänden wie Haus & Grund empfohlen.
Fehlerhafte Zuordnung anfechten: Wenn Ihr Grundstück fälschlicherweise einem anderen Stadtteil zugeordnet wurde, können Sie dies mit entsprechenden Nachweisen (z. B. Kartenmaterial, Fotos, Gutachten) belegen und eine Korrektur beantragen.
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts: Sollte der tatsächliche Wert Ihres Grundstücks deutlich (mehr als 40 %) unter dem festgestellten Wert liegen, können Sie dies durch ein Gutachten oder einen aktuellen Kaufvertrag nachweisen und eine Berichtigung beantragen.
⚖️ Weitere Schritte und Empfehlungen
Einspruchsfrist beachten: Ein Einspruch gegen den Feststellungsbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erfolgen.
Keine Aussetzung der Vollziehung beantragen: Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird in der Regel abgelehnt und kann zusätzliche Kosten verursachen.
Klage nur in Ausnahmefällen: Eine Klage vor dem Finanzgericht sollte gut überlegt sein, da sie mit Kosten verbunden ist und die Erfolgsaussichten derzeit schwer einzuschätzen sind.
📝 Fazit
Die neue Grundsteuer kann zu erheblichen Mehrbelastungen führen, insbesondere wenn Grundstücke aufgrund pauschaler Bewertungen höher eingestuft werden. Ein sorgfältig begründeter Widerspruch, idealerweise mit einem Antrag auf Verfahrensruhe, bietet die Möglichkeit, auf eine mögliche Korrektur im Zuge von Musterverfahren zu warten. Bei spezifischen Bewertungsfehlern oder unzutreffenden Zuordnungen sollten Sie diese mit entsprechenden Belegen beim Finanzamt geltend machen.
Für weitere Unterstützung können Sie sich an einen Steuerberater oder an Verbände wie Haus & Grund wenden, die Mustertexte und weiterführende Informationen bereitstellen.