Ein **Erbschein** ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das den Erben als berechtigt ausweist, den Nachlass des Verstorbenen in Besitz zu nehmen und zu verwalten. Aber wann genau wird ein Erbschein benötigt und wozu dient er?
Wann brauche ich einen Erbschein?###
Ein Erbschein wird in den meisten Fällen dann benötigt, wenn der Erbe seine Erbenstellung gegenüber Dritten nachweisen muss, etwa gegenüber Banken, Versicherungen oder Grundbuchämtern. Vor allem in folgenden Situationen ist der Erbschein unerlässlich:
1. **Bankgeschäfte**: Um Konten des Verstorbenen aufzulösen oder über diese zu verfügen, verlangen Banken häufig die Vorlage eines Erbscheins.
2. **Immobilien**: Beim Grundbuchamt wird der Erbschein verlangt, um das Eigentum an einem geerbten Grundstück oder einer Immobilie auf den Erben umschreiben zu lassen. (§ 35 GBO)
3. **Testament fehlt oder Unklarheiten bestehen**: Gibt es kein notarielles Testament oder tritt Unsicherheit über die Erbfolge auf, dient der Erbschein als verbindlicher Nachweis.
Wozu dient der Erbschein?###
Der Erbschein gibt Auskunft darüber:
– **Wer Erbe ist**: Er nennt die erbberechtigten Personen.
– **Art und Umfang des Erbrechts**: Hier wird angegeben, ob der Erbe Alleinerbe oder Miterbe ist und in welchem Verhältnis Erben zueinander stehen (§ 2353 BGB).
– **Existenz von Verfügungsbeschränkungen**: Der Erbschein klärt, ob ein Erbe zum Beispiel nur unter Auflagen an den Nachlass kommen kann.
Wo beantrage ich einen Erbschein?###
Den Erbschein stellt das **Nachlassgericht** aus, das beim Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen angesiedelt ist. Der Antrag kann entweder persönlich beim Nachlassgericht oder durch einen Notar gestellt werden. Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:
– Sterbeurkunde des Erblassers
– Personenstandsurkunden der Erben (z.B. Geburtsurkunde)
– Gegebenenfalls das Testament (sofern vorhanden)
Kosten des Erbscheins###
Die Kosten für die Ausstellung des Erbscheins richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Sie werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Bei einem Nachlasswert von 100.000 € belaufen sich die Kosten beispielsweise auf ca. 546 €.
Wichtige Paragraphen und Gesetze zum Erbschein:###
– **§ 2353 BGB**: Erteilung des Erbscheins
– **§ 2356 BGB**: Antrag auf Erbschein
– **§ 2366 BGB**: Gutgläubiger Erwerb vom Erben
– **§ 352 ff. FamFG**: Zuständigkeit und Verfahren beim Nachlassgericht
– **§ 35 GBO**: Umschreibung im Grundbuch
Fazit###
Ein Erbschein ist immer dann erforderlich, wenn Dritte einen sicheren Nachweis über die Erbenstellung verlangen. Insbesondere Banken, Versicherungen und Grundbuchämter fordern diesen Nachweis oft ein. Er wird durch das Nachlassgericht nach einer Prüfung der Erbfolge ausgestellt und ist notwendig, um rechtlich einwandfrei auf den Nachlass zugreifen zu können.
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