Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland: Ein Überblick

In Deutschland greift die gesetzliche Erbfolge immer dann, wenn keine letztwillige Verfügung (z.B. Testament oder Erbvertrag) vorliegt. Das bedeutet, dass das Erbe nach festen Regeln auf die Angehörigen des Verstorbenen verteilt wird. Doch wie genau funktioniert die gesetzliche Erbfolge und wer erbt in welcher Reihenfolge?

#### 1. Die Erben erster Ordnung ###
Die Erben erster Ordnung sind die direkten Abkömmlinge des Erblassers, also die Kinder und Enkelkinder. Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt, erben diese zu gleichen Teilen. Sind Kinder bereits vorverstorben, treten deren Kinder (also die Enkel des Erblassers) an ihre Stelle.

#### 2. Die Erben zweiter Ordnung.###
Falls der Erblasser keine Kinder oder Enkelkinder hinterlässt, kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zug. Hierzu zählen die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers. Leben die Eltern noch, erben sie zu gleichen Teilen. Sind die Eltern verstorben, erben die Geschwister oder deren Nachkommen.

#### 3. Die Erben dritter Ordnung.###
Sollten weder Erben erster noch zweiter Ordnung vorhanden sein, greift die Erbfolge der dritten Ordnung. Dazu gehören die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen).

#### 4. Der Ehepartner und das Erbrecht.###
Der Ehepartner des Verstorbenen hat eine besondere Stellung im Erbrecht. Er erbt neben den Verwandten der oben genannten Ordnungen. Die Höhe des Erbteils des Ehepartners hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. ob Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde und ob der Verstorbene Kinder hinterlassen hat. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens ein Viertel des Nachlasses zusätzlich zum gesetzlichen Erbteil.

#### 5. Besonderheiten und Ausnahmen.###
In einigen Fällen kann die gesetzliche Erbfolge durch Pflichtteilsansprüche oder Schenkungen zu Lebzeiten beeinflusst werden. Auch das sogenannte „Erbverzicht“ spielt eine Rolle, wenn ein gesetzlicher Erbe auf sein Erbrecht verzichtet.

Fazit.###
Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland ist komplex und bietet Sicherheit, wenn kein Testament vorhanden ist. Dennoch kann es sinnvoll sein, die eigenen Wünsche in einem Testament festzuhalten, um Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden. Die Regelungen dazu finden sich im BGB §§1924ff.

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