Eine Zwangsversteigerung ist für Immobilieneigentümer eine belastende Situation. Doch es gibt Wege, um das Schlimmste abzuwenden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie reagieren können, wie der Ablauf bis zum Versteigerungstermin aussieht und ob Sie die Immobilie noch frei verkaufen können.
—
🔍 Kurz zusammengefasst: Das Wichtigste im Überblick
– Dauer bis zum Versteigerungstermin: In der Regel 9–12 Monate, in einigen Regionen sogar bis zu 24 Monate .
– Freier Verkauf möglich: Ja, aber nur vor der öffentlichen Bekanntmachung des Versteigerungstermins .
– Makler einschalten: Kann helfen, einen schnellen Verkauf zu erzielen und den Erlös zu optimieren .
– Eigentümer-Optionen: Refinanzierung, Verkauf, Ratenzahlung vereinbaren oder Insolvenzantrag stellen.
—
⏳ Ablauf einer Zwangsversteigerung: Schritt für Schritt
1. Antrag des Gläubigers
Eine Zwangsversteigerung wird meist von einer Bank beantragt, wenn die Kreditraten nicht mehr bedient werden können. Das zuständige Amtsgericht prüft den Antrag und ordnet das Verfahren an .
2. Verkehrswertgutachten
Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen, der den Verkehrswert der Immobilie schätzt. Problem: Der Eigentümer muss den Gutachter nicht ins Haus lassen. Dann erfolgt die Schätzung nur von außen, oft mit Abschlägen von 10–30% .
3. Bekanntmachung des Termins
Der Versteigerungstermin wird öffentlich bekannt gegeben – online über das relevante -Portale und durch Aushänge am Amtsgericht .
4. Versteigerungstermin
– Bietzeit: Mindestens 30 Minuten, in denen Bieter ihre Gebote abgeben.
– Zuschlag: Erteilt das Gericht nur, wenn das Gebot mindestens 50% des Verkehrswerts erreicht. Gläubiger können ablehnen, wenn weniger als 70% geboten wird .
5. Verteilungstermin
6–8 Wochen nach der Versteigerung wird der Erlös an die Gläubiger verteilt. Der neue Eigentümer wird ins Grundbuch eingetragen .
—
⏱️ Wie lange dauert es bis zum Versteigerungstermin?
Zwischen der Anordnung der Zwangsversteigerung und dem tatsächlichen Termin liegen in der Regel 9–12 Monate, in einigen Regionen sogar bis zu 24 Monate . Diese Zeit können Sie nutzen, um gegenzusteuern!
—
🏠 Kann ich die Immobilie noch frei verkaufen?
Ja, aber zeitnah! Sobald der Versteigerungstermin öffentlich bekannt gegeben wurde, ist ein freier Verkauf kaum noch möglich. Etwa die Hälfte der Zwangsversteigerungsverfahren wird eingestellt, weil die Immobilie vorher frei verkauft wird .
Vorteile eines freien Verkaufs:
– Sie erzielen oft einen höheren Preis als in der Versteigerung.
– Sie vermeiden den negativen Eintrag im Grundbuch („Anordnung der Zwangsversteigerung“).
🛠️ Welche Möglichkeiten haben Sie als Eigentümer?
1. Refinanzierung prüfen
Können Sie eine Anschlussfinanzierung zu besseren Konditionen abschließen? Steigende Zinsen sind einer der Hauptgründe für Zwangsversteigerungen .
2. Ratenzahlung vereinbaren
Sprechen Sie mit Ihrer Bank über eine Stundung oder Neugestaltung der Raten. Viele Gläubiger sind kooperativ, um teure Verfahren zu vermeiden.
3. Schnellverkauf durch Makler
Ein Makler kann helfen, innerhalb weniger Wochen einen Käufer zu finden.
4. Insolvenzantrag stellen
In der Privatinsolvenz kann eine Restschuldbefreiung beantragt werden. Die Immobilie wird dann Teil der Insolvenzmasse .
5. Rechtliche Beratung einholen
Ein Anwalt für Immobilienrecht kann prüfen, ob die Zwangsversteigerung rechtmäßig ist oder ob Fehler im Verfahren vorliegen.
—
🤝 Hilft es, einen Makler einzuschalten?
Ja, absolut! Ein Makler mit Erfahrung in Zwangsversteigerungen kann:
– Die Immobilie professionell bewerten und einen realistischen Verkaufspreis ermitteln.
– Käufer aus seinem Netzwerk ansprechen (z. B. Investoren, die auf Schnäppchen spezialisiert sind).
– Den Verkauf beschleunigen, bevor der Versteigerungstermin bekannt gegeben wird .
—
❓ FAQ: Häufige Fragen
Kann ich meine Immobilie während des Verfahrens noch bewohnen?
Ja, bis zum Zuschlag bleiben Sie Eigentümer und können die Immobilie nutzen.
Was passiert mit meinen Mietern?
Bestehende Mietverträge bleiben auch nach der Zwangsversteigerung erhalten. Der neue Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten ein .
Kann ich mich gegen die Zwangsversteigerung wehren?
Nur, wenn formale Fehler vorliegen. Wenden Sie sich an einen Anwalt!
—
💡 Fazit: Handeln Sie jetzt!
Eine drohende Zwangsversteigerung ist kein Todesurteil für Ihre Immobilie. Nutzen Sie die Zeit bis zum Versteigerungstermin, um:
1. Offen mit der Bank zu kommunizieren.
2. Einen Makler einzuschalten, der einen schnellen Verkauf organisiert.
3. Rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Je früher Sie aktiv werden, desto größer sind Ihre Chancen, die Immobilie frei zu verkaufen und einen finanziellen Schaden abzuwenden!
__
Weitere Info: Warter-Immobilien, Hinnerk Warter, Eckbusch 8, 23560 Lübeck, Email: info@warter-immobilien.de, Tel: 015779592045
—
Hinweis: Dieser Beitrag dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.