Am 27. Mai 2024 hat der Bundesfinanzhof (BfH) in einem wegweisenden Beschluss (AZ: II B 78/3 (AdV)) zugunsten der Kläger entschieden, die gegen die Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell geklagt hatten. In der erfolgreichen Musterklage argumentierte das Finanzamt, dass eine Abweichung von der typisierten Bewertung durch ein Gutachten nicht zulässig sei. Der BfH hat diese Auffassung jedoch abgelehnt und somit Zweifel an der Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.
Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Berechnung der Grundsteuer haben, da der festgesetzte Grundsteuerwert als zu hoch eingeschätzt wurde. Nun wird eine weitere Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht erwartet, die endgültige Klarheit über die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuer-Bundesmodells bringen könnte.
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