Hauskauf: Sind Risse in den Wänden ein Sachmangel?

Bei einem 45 Jahre alten Haus sind Risse im Innenputz kein Sachmangel. Hier ein Urteil des Landgerichts Coburg.

Das Landgericht kommt zu  dem Schluß, dass die technische Lebensdauer eines Innenputzes nach 45 Jahren erreicht sei und bei einem einfachen Zustand stellt dies auch keine Abweichung von einem erwartbaren Zustand dar.

Hinnerk Warter, Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,