Checkliste Energieausweis

Warter Checkliste Energieausweis

Liebe Immobilieneigentümerin,
lieber Immobilieneigentümer,
seit einigen Jahren muss bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Wohnung oder eines
Hauses ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Gebäudeenergieausweis beinhaltet Angaben
zum energetischen Zustand eines Gebäudes – darunter Informationen zur Dämmung, Heizung
und Art der Liegenschaft.

AUSNAHMEN: WANN KEIN AUSWEIS BENÖTIGT WIRD:
• Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
• Meist ungenutzte Gebäude (nicht regelmäßig beheizt bzw. gekühlt)
• Speziell genutzte Gebäude (z. B. Werkstätten oder Stallungen)
• Denkmalgeschützte Gebäude (abhängig vom geltenden Landesrecht)
Es gibt zwei verschiedene Ausweisarten. Erstens den Bedarfsausweis: Hierfür muss ein Energieexperte
die Immobilie begehen und Daten sammeln, u. a. zur Gebäudebeschaffenheit. Zweitens gibt
es den Verbrauchsausweis: Seine Daten setzen sich aus dem Energieverbrauch seiner Bewohner
und Nutzer aus den zurückliegenden drei Jahren zusammen.
Darunter fallen beispielsweise die Verbräuche für Heizung und Warmwasser. Beide Ausweise enthalten
darüber hinaus Angaben zum Kohlenstoffdioxid-Verbrauch und Modernisierungsempfehlungen,
die dazu beitragen, die Energiebilanz der Immobilie künftig zu verbessern.

 

Der Käufer wiederum ist verpflichtet ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater zu führen.

 

Energetische Nachrüstpflichten (Stand 07/2022):

 

Innerhalb von zwei Jahren müssen die Käufer:

1. Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen dämmen.

2. Oberste Geschoßdecken ohne Dämmung müssen gedämmt werden.

3. Heizungen die älter als 30 Jahre sind müsssen ausgetauscht werden.

Impressum: Warter-Immobilien, Hinnerk Warter, Eckbusch 8, 23560 Lübeck, Tel: 0451-30503930, Info@warter-immobilien.de, https://Warter-Immobilien.de

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