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Immobilien: Die Familienstiftung

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Die Familienstiftung

Zur Sicherung der Substanz und dem Zusammenhalt kann die Errichtung einer Familienstiftung eine interessante Idee sein.

Eine Familienstiftung ist eine mit Vermögen ausgestatte Institution, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dient. Sie verfolgt einen privaten, wirtschaftlichen Zweck und dient der Sicherung und dem Erhalt von Familienvermögen. Da der Aufwand zur Gründung erheblich ist, bedarf es einer ausführlichen rechtlichen Beratung. Da Familienstiftungen nicht gemeinnützig handeln, sind Sie auch nicht steuerbefreit.

Im Rahmen der Stiftungsgründung fällt mit der einhergehenden Übertragung von Vermögenswerten eine Schenkungssteuer an. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandschaftsgrad zwischen Stifter und begünstigten Familienmitgliedern.

Ertragssteuerlich werden Familienstiftungen mit einem Körperschaftssteuersatz von 15 % belastet (§1 KStG). Dabei kann ein Freibetrag von 5.000 € in Anspruch genommen werden (§24 KStG). Zusatzlich wird das Vermögen einer Familienstiftung alle 30 Jahre mit der Erbersatzsteuer belastet. Dabei wird von einem fiktiven Erbfall an zwei leiblichen Kindern ausgegangen. Es kann also ein Freibetrag von 800.000 € in Anspruch genommen werden. Der Steuersatz liegt zwischen 7 und 30 Prozent.

Wichtige Vorteile einer Familienstiftung:

Effektiver Vermögensschutz
Erbrechtliche Planbarkeit
Individuelle Erbregelung
Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Nachteile:

Keine Ausschüttung des Vermögens
Erbersatzsteuer
Keine Anteilsübertragung auf unbeteiligte Dritte möglich.

Die Familienstiftung ist erst bei größeren Vermögen ab ca. 1 Mio. Euro wirklich sinnvoll.

Hinnerk Warter, Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

Immobilien steuerfrei schenken ist gar nicht so einfach

Schenkung und Nießbrauch

Eine Möglichkeit Immobilien weitgehend steuerfrei weiterzureichen ist die Schenkung. Pro Kind und Elternteil können 400.000 € steuerfrei verschenkt werden. Und das alle zehn Jahre aufs Neue. Der Schenkungsvertrag muß von einem Notar beurkundet werden. Gleichzeitig würde man auch ein Wohn- oder Nießbrauchrecht vereinbaren.

Eheleute und eingetragene Lebenspartner genießen eine besondere Privelegierung. Auf diese kann eine Immobilie alle zehn Jahre übertragen werden, ohne dass Schenkungssteuer fällig wird bzw. dies auf den 500.000 € Freibetrag angerechnet wird. Die Immobilie muß dann allerdings für mindestens zehn Jahre selbst bewohnt werden.

Um das Immobilienerbe frühzeitig zu regeln ist auch die Familienstiftung eine interessante Möglichkeit.